VOLKSBEFRAGUNG ZUM
WINDKRAFTVERBOT: 
SO EINFACH GEHT'S!

VOLKSBEFRAGUNG ZUM
WINDKRAFTVERBOT: 
SO EINFACH GEHT'S!

1.

Das musst du über die Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot wissen!

2.

So nimmst du an der Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot teil!

  • Du kannst dein NEIN zum Windkraft-Verbot am 12. Jänner 2025 PERSÖNLICH in deinem Wahllokal ODER mit WAHLKARTE abgeben.
     
  • Das Ergebnis ist für die Landesregierung rechtlich nicht bindend, kann aber als Orientierung für politische Entscheidungen dienen.
  • Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahre mit Hauptwohnsitz in Kärnten.
     
  • Du kannst dein NEIN zum Windkraft-Verbot am 12. Jänner 2025 PERSÖNLICH in deinem Wahllokal ODER mit WAHLKARTE abgeben.
     
  • Tipp: Wenn du am Wahltag verhindert bist, fordere rechtzeitig eine Wahlkarte an.
     
  • Wichtig: Eine Online-Stimmabgabe ist NICHT möglich!
     

1.

Das musst du über die Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot wissen!

  • Du kannst dein NEIN zum Windkraft-Verbot am 12. Jänner 2025 PERSÖNLICH in deinem Wahllokal ODER mit WAHLKARTE abgeben.
     
  • Das Ergebnis ist für die Landesregierung rechtlich nicht bindend, kann aber als Orientierung für politische Entscheidungen dienen.

2.

So nimmst du an der Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot teil!

  • Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahre mit Hauptwohnsitz in Kärnten.
     
  • Du kannst dein NEIN zum Windkraft-Verbot am 12. Jänner 2025 PERSÖNLICH in deinem Wahllokal ODER mit WAHLKARTE abgeben.
     
  • Tipp: Wenn du am Wahltag verhindert bist, fordere rechtzeitig eine Wahlkarte an.
     
  • Wichtig: Eine Online-Stimmabgabe ist NICHT möglich!
     

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BIS ZUR VOLKSBEFRAGUNG!

Was ist eine Volksbefragung?

Eine Volksbefragung ist eine direkte Befragung der wahlberechtigten Bevölkerung ab 16 zu einem bestimmten politischen Thema oder einer konkreten Frage. Das Ergebnis kann als Orientierung für politische Entscheidungen dienen. Die Volksbefragung ist rechtlich nicht bindend und unterscheidet sich dadurch von einer Volksabstimmung. Es handelt sich auch NICHT um ein Volksbegehren.

Muss ich meine Stimme persönlich abgeben?

Ja, bei einer Volksbefragung ist eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal oder per Wahlkarte erforderlich. Sobald eine Volksbefragung ansteht, erhalten die Bürgerinnen und Bürger zeitgerecht eine Wahlbenachrichtigung. Wichtig: Die elektronische Stimmabgabe ist NICHT möglich!

Ist eine elektronische Stimmabgabe möglich? 

Nein, eine elektronische Stimmabgabe ist NICHT möglich. 

Kann ich meine Stimme per Wahlkarte abgeben?

Ja, die Stimmabgabe mit Wahlkarte ist möglich. 

Wo erhalte ich eine Wahlkarte?

Du kannst eine Wahlkarte persönlich (direkt bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit gültigem Ausweisdokument), online über wahlkartenantrag.at oder über die ID-Austria beantragen.

Welche Fristen muss ich bei der Teilnahme mit Wahlkarte beachten?

Sowohl für die Beantragung als auch für die gültige Abgabe der Wahlkarten gelten Fristen, die du einhalten musst. Die Fristen werden rechtzeitig vor der Volksbefragung bekannt gegeben.